Allgemeine Reisebedingungen von Vero Tours S.A.R.L. 1.    Anmeldung Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast der Firma Vero Tours S.A.R.L. – nachfolgend Vero Tours genannt – verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags an. Die Buchung kann in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form erfolgen. Grundlage des Angebots ist entweder die Reiseausschreibung bei Buchung einer Standardtour oder die individuellen schriftlich erfolgten Angaben, Bedingungen und Beschreibungen bei einer maßgeschneiderten Tour. Mit der Anmeldung gelten die von Vero Tours hier aufgeführten Buchungs- und Reisebedingungen als anerkannt. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Vero Tours zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Vero Tours 10 Tage gebunden ist. In diesem Fall kommt der Reisevertrag dann zustande, wenn der Reisegast innerhalb dieser Frist das neue Angebot bestätigt.  2.    Bezahlung Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person fällig. Der vollständige Reisepreis muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise geleistet werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung sofort fällig. Sollte die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgen, so ist Vero Tours berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsentschädigung zu verlangen. Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Die Bezahlung für fakultative Aktivitäten und Leistungen, die nicht der Reiseausschreibung enthalten sind, sind vor Ort vom Reisegast direkt zu bezahlen. 3.    Leistungen Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung auf der Internetseite von Vero Tours, schriftlich vereinbarten Sonderleistungen mit dem Reisegast und aus der Buchungsbestätigung. Diese Angaben und Vereinbarungen sind bindend. Vero Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, bei Vorliegen von sachlich berechtigten und unvorhersehbaren Gründen Änderungen einzelner Leistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Solche Gründe können z.B. vorliegen, wenn die Sicherheit des Reisegasts aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen gefährdet sein kann oder Wetterbedingungen die Durchführung des Programms behindern. In diesem Fall werden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten. Vero Tours ist verpflichtet, den Reisegast über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Einzelzimmer können nicht überall garantiert werden. Bei Nichtverfügbarkeit wird der in den Leistungen ausgewiesene EZ-Zuschlag anteilsmäßig zurückerstattet. Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung 4.    Preisänderungen Vero Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle einer Treibstoffkostenerhöhung in den Reiseländern oder einer Wechselkursänderung entsprechend der konkreten Auswirkungen pro Person zu ändern.Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und sie mindestens 35 Tage vor dem Abreisetermin erfolgt.Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Die Rechte sind unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung Vero Tours gegenüber geltend zu machen. 5.    Rücktritt durch den Reisegast Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Vero Tours. Im Falle eines Rücktritts werden als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen von Vero Tours folgende Stornogebühren pro zurückgetretenem Reisegast fällig: bei Rücktritt bis 43 Tage vor Reiseantritt 10% bei Rücktritt 42 bis 29 Tage vor Reiseantritt 20% bei Rücktritt 28 bis 15 Tage vor Reiseantritt 45% bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% bei Rücktritt 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% und bei Nichtantritt 90% Der zurückgetretene Reisegast ist berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die in alle Rechte und Pflichten seines Reisevertrages eintritt. Eventuell dadurch entstandene Kosten trägt der zurückgetretene Reisegast. Ein Anspruch des Reisegastes auf Umbuchung nach Vertragsabschluss besteht nicht. 6.    Rücktritt durch Vero Tours Muss Vero Tours eine gebuchte Reise absagen, z.B. wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wird der Reisegast bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn diesbezüglich informiert. Der Reisegast erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. In diesem Falle haftet Vero Tours nicht für Stornogebühren oder Kosten, die dem Reisegast durch Fremdleistungen entstanden sind, z.B. Flug- oder Bahntickets, Impfungen, Visa etc. Vero Tours behält sich das Recht vor, den Reisevertrag nach Reiseantritt zu kündigen, falls der Reisegast den Ablauf der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder gefährdet. Im Falle dieser Kündigung behält Vero Tours den Anspruch auf den Reisepreis. 7.    Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände War die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. 8.    Gewährleistung und Pflichten Vero Tours verpflichtet sich, die Reisen gemäß der Ausschreibung gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen und  die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Vero Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.  Vero Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseleitung unverzüglich über seine Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Vero Tours schriftlich geltend zu machen. Vero Tours trägt keine Verantwortung bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die im Reisegrundpreis nicht enthalten sind, wie z.B. fakultatíve Ausflüge oder Flüge. Für die Anreise und den  Rücktransport zum/ab Reiseziel ist der Reisegast selbst verantwortlich. Die Kosten dafür sowie eventuelle Mehrkosten im Zusammenhang mit verspäteter Ankunft oder Abreise, verlorenem oder beschädigtem Gepäck gehen zu Lasten des Reisegasts. Bei Gruppenreisenorganisiert Vero Tours einen Flughafentransfer für die Gruppe. Sollte ein Reisegast verspätet ankommen, so trägt er die Transferkosten selbst. Der Reisegast verpflichtet sich, die im Reiseland/in den Reiseländern gültigen Gesetze und Vorschriften zu beachten und kulturelle Eigenheiten, denen er auf der Reise begegnet, zu respektieren. Für seine Gesundheitsvorsorge ist der Reisegast selbst verantwortlich. In den praktischen Informationen auf der Homepage von Vero Tours sind Adressen von Tropeninstituten angegeben, bei denen er sich über die aktuellen Gesundheitsrisiken und –vorkehrungen in den Reiseländern informieren kann. Die Teilnahme an Safaris und Tierbeobachtungen, Wanderungen, Bootsfahrten, Kamel- oder Pferderitten erfolgt auf eigene Gefahr. 9.    Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Vero Tours informiert den Reisegast über Visa-, Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisegast selbst verantwortlich.Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erfolgen, gehen zu seinen Lasten. Sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Die Visakosten sind nicht im Reisepreis enthalten. 10.  Versicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung. 11.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 12.  Gerichtsstand Der Unternehmenssitz von Vero Tours ist Bamako, Mali. Der Reisegast kann Vero Tours nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von Vero Tours gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. 13.  Einschränkungen Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten. Stand März 2015 Vero Tours S.A.R.L. Rue 768, porte 503 Baco Djikoroni ACI, Bamako Mali Tel. (Mali) 00223 78 68 32 75 oder 92 54 55 36 Tel. (Deutschland) 0157 353 717 20 info@vero-westafrika.com oder vero.westafrika@yahoo.de www.vero-westafrika.com Geschäftsführerin/Inhaberin: Veronika Staltmanis Reg.-Nr.: 11-023/VS/API-MALI-GU 41159195001049T NIF: 085129864Y
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
© Vero Tours, 2014.